Tipps und Tricks
Hilfe bei Stalking
Unter Stalking (deutsch: Nachstellung) wird das willentliche und wiederholte Verfolgen oder Belästigen einer Person verstanden, deren physische oder psychische Unversehrtheit dadurch unmittelbar, mittelbar oder langfristig bedroht und geschädigt werden kann. Körperliche Angriffe kommen bei Stalking seltener vor, häufig sind es die eher leichten Stalking-Handlungen, wie etwa das Telefonieren oder das Sich-Aufhalten in der Nähe des Opfers, die den überwiegenden Anteil der Gesamtheit aller Handlungen ausmachen. Beim Opfer rufen aber bereits diese leichten Formen psychische und physische
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Reaktionen hervor, welche sich jedoch im Verlauf des Stalkings entsprechend steigern und individuell zu ernsthaften Erkrankungen führen können.
Informieren Sie bei Belästigungn ihre Familie, Freunde, Verwandte oder Nachbarn und Arbeitskollegen über den Stalker. So können diese Ihnen bei Bedarf zur Hilfe kommen. Wenn Sie sich verfolgt fühlen, per Auto, Fahrrad oder auch zu Fuß, gehen Sie direkt zur nächsten Polizeidienststelle und sprechen Sie über Ihre Angst. Es ist gut, wenn Ihre Bedrohung schon einmal aufgenommen wurde. Lassen Sie sich auch nicht abschrecken und bestehen Sie darauf ernst genommen zu werden. Viele Ermittler und Polizisten sind noch nicht mit dem Thema Stalking vertraut.
Holen Sie sich rechtlichen Beistand. Stalking ist in Deutschland zwar noch immer kein Strafbestand, Ihnen stehen aber trotzdem straf- wie zivilrechtliche Möglichkeiten zur Verfügung, sich gegen einen Stalker zu wehren. Erstatten Sie Anzeige und lassen Sie durch einen Anwalt einen Brief an Ihren Verfolger schreiben, in dem er mit juristischen Schritten droht. Es gibt die Möglichkeit einer einstweiligen Verfügung bzw. einer Unterlassungsklage, die bei weiterer Belästigung zu Geldstrafen führen können. Holen Sie sich psychologische Unterstützung, wenn Sie unter diesen seelischen Grenzüberschreitungen zu sehr leiden.
Informieren Sie bei Belästigungn ihre Familie, Freunde, Verwandte oder Nachbarn und Arbeitskollegen über den Stalker. So können diese Ihnen bei Bedarf zur Hilfe kommen. Wenn Sie sich verfolgt fühlen, per Auto, Fahrrad oder auch zu Fuß, gehen Sie direkt zur nächsten Polizeidienststelle und sprechen Sie über Ihre Angst. Es ist gut, wenn Ihre Bedrohung schon einmal aufgenommen wurde. Lassen Sie sich auch nicht abschrecken und bestehen Sie darauf ernst genommen zu werden. Viele Ermittler und Polizisten sind noch nicht mit dem Thema Stalking vertraut.
Holen Sie sich rechtlichen Beistand. Stalking ist in Deutschland zwar noch immer kein Strafbestand, Ihnen stehen aber trotzdem straf- wie zivilrechtliche Möglichkeiten zur Verfügung, sich gegen einen Stalker zu wehren. Erstatten Sie Anzeige und lassen Sie durch einen Anwalt einen Brief an Ihren Verfolger schreiben, in dem er mit juristischen Schritten droht. Es gibt die Möglichkeit einer einstweiligen Verfügung bzw. einer Unterlassungsklage, die bei weiterer Belästigung zu Geldstrafen führen können. Holen Sie sich psychologische Unterstützung, wenn Sie unter diesen seelischen Grenzüberschreitungen zu sehr leiden.
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