Tipps und Tricks
Störenfried: Nachbar
Ein Fall, der die Gemüter erregt, sind "Störenfriede", die in den Kellern oder Hausfluren sitzen, ein Bier nach dem anderen trinken, herumkrakelen und selbst gar nicht im Haus wohnen.
Dazu Folgendes: Eigentlich hat der Eigentümer das Recht, Leute, die nicht im Haus wohnen und die Ruhe stören, aus dem Haus zu verweisen. Das wird sich praktisch gerade in den Abendstunden oder an den Wochenenden kaum durchführen lassen. Deshalb ist der Mieter durchaus berechtigt, selbst die Polizei zu informieren, um Ordnung herbeiführen zu lassen.
Manchmal stören aber auch andere Dinge, wie
Dazu Folgendes: Eigentlich hat der Eigentümer das Recht, Leute, die nicht im Haus wohnen und die Ruhe stören, aus dem Haus zu verweisen. Das wird sich praktisch gerade in den Abendstunden oder an den Wochenenden kaum durchführen lassen. Deshalb ist der Mieter durchaus berechtigt, selbst die Polizei zu informieren, um Ordnung herbeiführen zu lassen.
Manchmal stören aber auch andere Dinge, wie
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Geräusche durch Waschmaschinen, Wäscheschleudern oder anderes. Hier gilt, versuchen Sie erst einmal mit Diplomatie und Freundlichkeit ein gutes Gespräch in der Nachbarschaft zu führen. In einer guten Nachbarschaft, die es ja vielerorts noch gibt, dürfte das kein Problem sein. Und bei quietschenden Betten oder der laufenden Dusche wäre es besser, wenn ein wenig mehr Toleranz in die Häuser einziehen würde. Immer wieder Streitpunkt ist auch die Nutzung der Balkone. In Gerichtsurteilen und von Mieterverbänden wurden folgende Regelungen dafür festgeschrieben: Grillen im Freien ist mindestens einmal im Monat erlaubt. Allerdings müssen die Nachbarn 48 Stunden vorher informiert werden, der Rauch darf nicht in die Räume der Nachbarn ziehen.
Partys und Musik auf dem Balkon sind ebenfalls nach vorheriger Bekanntgabe bei den Mitbewohnern möglich. Allerdings nur bis 22.00 Uhr. Danach muss die Veranstaltung in der Wohnung stattfinden, bei Zimmerlautstärke! Aber auch ein anderer Hinweis ist noch wichtig: Wenn einmal das Gegenteil eintritt und man bei den Nachbarn über längere Zeit gar nichts hört, sollte durchaus auch der Kontakt zur Polizei gesucht werden. Vielleicht befindet sich gerade ein älterer Mensch in einer Notlage, aus der er sich selbst nicht mehr befreien kann.
Partys und Musik auf dem Balkon sind ebenfalls nach vorheriger Bekanntgabe bei den Mitbewohnern möglich. Allerdings nur bis 22.00 Uhr. Danach muss die Veranstaltung in der Wohnung stattfinden, bei Zimmerlautstärke! Aber auch ein anderer Hinweis ist noch wichtig: Wenn einmal das Gegenteil eintritt und man bei den Nachbarn über längere Zeit gar nichts hört, sollte durchaus auch der Kontakt zur Polizei gesucht werden. Vielleicht befindet sich gerade ein älterer Mensch in einer Notlage, aus der er sich selbst nicht mehr befreien kann.
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