Tipps und Tricks
Nachbarschaftsstreit
Tagtäglich streiten sich Nachbarn über alle möglichen Belästigungen, am häufigsten über ruhestörenden Lärm, lästige Haustiere und rund um den Garten. Kann die Polizei eingreifen?
Eine unendliche Geschichte: Lärm aus der Wohnung nebenan oder der Kneipe im Mietshaus. Mitunter kann die Belästigung mehr als nur den ruhigen Schlaf stören. Hilfe tut Not, wenn die Grenzen des Zumutbaren überschritten werden, und genau diese Grenzen liegen bei jedem anders. Was für den einen normale Lautstärke ist, ist für den anderen ohrenbetäubender Lärm. Jedes Jahr ziehen hunderttausende
Eine unendliche Geschichte: Lärm aus der Wohnung nebenan oder der Kneipe im Mietshaus. Mitunter kann die Belästigung mehr als nur den ruhigen Schlaf stören. Hilfe tut Not, wenn die Grenzen des Zumutbaren überschritten werden, und genau diese Grenzen liegen bei jedem anders. Was für den einen normale Lautstärke ist, ist für den anderen ohrenbetäubender Lärm. Jedes Jahr ziehen hunderttausende
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Nachbarn vor Gericht, weil sie die Gewohnheiten des Nachbarn möglichst gerichtlich verbieten lassen wollen. Wann schreitet die Polizei ein? Kann man sie überhaupt ohne Weiteres rufen? Probleme zwischen Mietern sind leider keine Seltenheit. Grundsätzlich kann der Bürger zum Telefon greifen und die Polizei um Hilfe bitten. Aber es ist davor zu warnen, die Polizei als Allheilmittel zu sehen. Die Polizei kann bei Lärm im Haus oder bei Nachbarschaftsstreitigkeiten nur an den Symptomen "herumdoktern".
Was empfiehlt die Polizei? Ideal wäre es natürlich, wenn man die Lärmprobleme bei einer Familienfeier oder durch zu laute Musik im Miteinander klären könnte. Ein diplomatischer Versuch sollte auf jeden Fall erst einmal unternommen werden. Nicht selten ist das erfolglos und vor allem dann, wenn in feuchtfröhlicher Runde dem Alkohol zugesprochen wurde. Sollte also ein Mieter keine Chance sehen, selbst eine Änderung zu erreichen, ist ein Anruf in einem der Polizeireviere angebracht. Die Beamten kommen dann, um dem ruhestörenden Lärm zu begegnen. Übrigens ist ein Großteil dieser Einsätze aus diesem Grund notwendig. In der übergroßen Anzahl der Fälle wird nach der Belehrung der Lärm beendet. Sollten die Polizisten später noch einmal zu Hilfe gerufen werden, gibt es für die Verursacher durchaus eine Ordnungsstrafe, die Höhe wird nach dem zur Stadtordnung zugehörigen Bußgeldkatalog festgelegt.
Ist auch das auf Dauer nicht hilfreich, kann durchaus eine Zuführung in den Polizeigewahrsam erfolgen. Eine Nacht auf der harten Pritsche vergisst der Betroffene so schnell sicher nicht, zumal ihm die Übernachtung in Rechnung gestellt wird. Außerdem ist es denkbar, dass die Musikanlage sichergestellt wird, die Ausgangspunkt des Lärms ist.
Was empfiehlt die Polizei? Ideal wäre es natürlich, wenn man die Lärmprobleme bei einer Familienfeier oder durch zu laute Musik im Miteinander klären könnte. Ein diplomatischer Versuch sollte auf jeden Fall erst einmal unternommen werden. Nicht selten ist das erfolglos und vor allem dann, wenn in feuchtfröhlicher Runde dem Alkohol zugesprochen wurde. Sollte also ein Mieter keine Chance sehen, selbst eine Änderung zu erreichen, ist ein Anruf in einem der Polizeireviere angebracht. Die Beamten kommen dann, um dem ruhestörenden Lärm zu begegnen. Übrigens ist ein Großteil dieser Einsätze aus diesem Grund notwendig. In der übergroßen Anzahl der Fälle wird nach der Belehrung der Lärm beendet. Sollten die Polizisten später noch einmal zu Hilfe gerufen werden, gibt es für die Verursacher durchaus eine Ordnungsstrafe, die Höhe wird nach dem zur Stadtordnung zugehörigen Bußgeldkatalog festgelegt.
Ist auch das auf Dauer nicht hilfreich, kann durchaus eine Zuführung in den Polizeigewahrsam erfolgen. Eine Nacht auf der harten Pritsche vergisst der Betroffene so schnell sicher nicht, zumal ihm die Übernachtung in Rechnung gestellt wird. Außerdem ist es denkbar, dass die Musikanlage sichergestellt wird, die Ausgangspunkt des Lärms ist.
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