Tipps und Tricks
DNA-Analyse zur Verbrechensbekämpfung
Mit der DNA-Analyse können Straftäter überführt werden, die Spuren am Tatort zurückgelassen haben, etwa Speichel an einer Zigaretten-Kippe oder Haare an einem Möbelstück. Auch unkenntliche Leichen können oft über die DNA identifiziert werden.
In Deutschland mehren sich in letzter Zeit Forderungen nach einer Ausweitung von DNA-Analysen bei der Verbrechensbekämpfung.
Bisher muss bei einer Speichelprobe ein Richter zwingend eingeschaltet werden. Auch bei Tatortspuren wie Haaren oder Zigarrenstummeln darf die DNA nur nach richterlicher Genehmigung untersucht werden. Seit
In Deutschland mehren sich in letzter Zeit Forderungen nach einer Ausweitung von DNA-Analysen bei der Verbrechensbekämpfung.
Bisher muss bei einer Speichelprobe ein Richter zwingend eingeschaltet werden. Auch bei Tatortspuren wie Haaren oder Zigarrenstummeln darf die DNA nur nach richterlicher Genehmigung untersucht werden. Seit
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April 1998 darf der "genetische Fingerabdruck" besonders gefährlicher Straftäter beim Bundeskriminalamt in einer Datei gespeichert werden. Inzwischen sind mehr als 388.000 Datensätze erfasst. Davon beziehen sich etwa 83 Prozent auf bekannte Täter, die übrigen 17 Prozent sind Spuren unbekannter Personen vom Tatort.
Genetische Fingerabdrücke, die die Polizei bei freiwilligen DNA-Massentests nach Sexualverbrechen erfasst, werden laut BKA nicht in die Datei aufgenommen. Diese Gen-Daten werden mit den Tatort-Spuren verglichen und anschließend vernichtet. Vor Gericht reicht eine DNA-Analyse als alleiniges Beweismaterial bislang nicht aus. Um einen Täter zu überführen, bedarf es weiterer Indizien.
Für die DNA-Datei des Bundeskriminalamtes werden nicht die gesamte DNA, sondern nur acht ganz bestimmte Abschnitte erfasst. Die Wahrscheinlichkeit, dass bei zwei Menschen diese acht Merkmale gleich sind, liegt laut BKA bei 1:700.000.000. Die Chance, dass eine untersuchte DNA-Probe einer falschen Person zugeordnet werden könnte, ist damit äußerst gering.
Genetische Fingerabdrücke, die die Polizei bei freiwilligen DNA-Massentests nach Sexualverbrechen erfasst, werden laut BKA nicht in die Datei aufgenommen. Diese Gen-Daten werden mit den Tatort-Spuren verglichen und anschließend vernichtet. Vor Gericht reicht eine DNA-Analyse als alleiniges Beweismaterial bislang nicht aus. Um einen Täter zu überführen, bedarf es weiterer Indizien.
Für die DNA-Datei des Bundeskriminalamtes werden nicht die gesamte DNA, sondern nur acht ganz bestimmte Abschnitte erfasst. Die Wahrscheinlichkeit, dass bei zwei Menschen diese acht Merkmale gleich sind, liegt laut BKA bei 1:700.000.000. Die Chance, dass eine untersuchte DNA-Probe einer falschen Person zugeordnet werden könnte, ist damit äußerst gering.
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