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Recht und Gesetz

Widerrufsbelehrung bei Internetverträgen


Wie muss eine Widerrufsbelehrung aussehen?
Inhaltlich genügt eine Widerrufsbelehrung den gesetzlichen Anforderungen nur, wenn in ihr die Länge und der Beginn der Widerrufsfrist angegeben sind. Des Weiteren darf sie keinen Zweifel daran lassen, dass das Widerrufsrecht an keine Voraussetzungen gebunden ist, und muss über Inhalt und Form der Widerrufserklärung Auskunft geben. Name und Anschrift des Widerrufsempfängers müssen ebenso aufgeführt sein wie der Hinweis, dass die rechtzeitige Absendung des Widerrufs genügt. Die Belehrung ist in Textform zu erteilen und muss ausdruckbar
oder speicherbar sein. Darüber hinaus muss die Belehrung deutlich für den Käufer auf der Website erkennbar sein. Das OLG Hamm hat kürzlich einem Verkäufer untersagt, Produkte ohne eine gut sichtbare Belehrung über das Internet-Auktionshaus eBay anzubieten. Der Hinweis auf das Widerrufsrecht war im entschiedenen Fall erst bei einem Klick auf "Informationen zum Verkäufer" zu finden (Az.: 4 U 2/05).
Wie lange kann der Verbraucher widerrufen, wenn er nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt worden ist?
In diesem Falle erlischt das Widerrufsrecht überhaupt nicht (§ 355 Abs. 3 Satz 1 BGB). Allerdings hat der Unternehmer die Möglichkeit, die Belehrung nachzuholen. Die Widerrufsfrist beträgt dann freilich – wie dargelegt – einen Monat (§ 335 Abs. 2 Satz 2 BGB).
Quelle: mdr



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