Recht und Gesetz
Warum setzt man eigentlich ein Testament auf?
Stirbt eine Person, ohne ein Testament verfasst (oder einen Erbvertrag geschlossen) zu haben, tritt automatisch die gesetzliche Erbfolge ein.
Ohne Testament: Es erbt zunächst der verbliebene Ehegatte. Zugleich erben aber auch die Eltern bzw. Geschwister und deren Nachkommen gemäß der Erbfolge. Ehegatte und Miterben bilden eine Erbengemeinschaft.
Ledig mit Kindern: Hier ist es eindeutig: Die Kinder erben vor allen Verwandten den gesamten Nachlass.
Single oder in Lebensgemeinschaft: Nur die Eltern und deren Nachkommen sind erbberechtigt.
Verheiratet mit Kindern: Ohne
Ohne Testament: Es erbt zunächst der verbliebene Ehegatte. Zugleich erben aber auch die Eltern bzw. Geschwister und deren Nachkommen gemäß der Erbfolge. Ehegatte und Miterben bilden eine Erbengemeinschaft.
Ledig mit Kindern: Hier ist es eindeutig: Die Kinder erben vor allen Verwandten den gesamten Nachlass.
Single oder in Lebensgemeinschaft: Nur die Eltern und deren Nachkommen sind erbberechtigt.
Verheiratet mit Kindern: Ohne
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Testament erben der Ehepartner und die Kinder. Sie bilden eine Erbengemeinschaft. In dieser können sie nur gemeinsam über den Nachlass verfügen. Möchte der Erblasser vermeiden, dass die Kinder neben dem überlebenden Ehegatten erben, muss die Erbfolge durch ein Testament geregelt werden.
Geschieden: Wer geschieden ist, hat am Nachlass des geschiedenen Ex-Gatten keinen Anspruch mehr.
Die gesetzliche Erbfolge entspricht nicht immer den Vorstellungen des Erblassers und kann unter den Angehörigen zu erbitterten Streitigkeiten führen. Erstellt der Erblasser hingegen eine klare testamentarische Regelung, können diese Unstimmigkeiten vermieden werden.
Quelle: Blick / internetratgeber-recht.de
Geschieden: Wer geschieden ist, hat am Nachlass des geschiedenen Ex-Gatten keinen Anspruch mehr.
Die gesetzliche Erbfolge entspricht nicht immer den Vorstellungen des Erblassers und kann unter den Angehörigen zu erbitterten Streitigkeiten führen. Erstellt der Erblasser hingegen eine klare testamentarische Regelung, können diese Unstimmigkeiten vermieden werden.
Quelle: Blick / internetratgeber-recht.de
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