Recht und Gesetz
Ich bin mittellos-Anspruch auf Prozesskostenhilfe?
Ich bin mittellos. Auf Anraten meines Rechtsanwalts habe ich zur gerichtlichen Geltendmachung eines Anspruchs Prozesskostenhilfe beantragt und gleichzeitig Klage erhoben. Das Gericht hat mangels Erfolgsaussicht der Rechtsverfolgung die Prozesskostenhilfe versagt und die Klage abgewiesen. Nun soll ich die gesamten Kosten des Rechtsstreits tragen. Hat mich der Rechtsanwalt richtig beraten?
Wer nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht, nur teilweise oder nur mittels Ratenzahlung in der Lage ist, die Kosten der Prozessführung aufzubringen, erhält auf Antrag
Wer nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht, nur teilweise oder nur mittels Ratenzahlung in der Lage ist, die Kosten der Prozessführung aufzubringen, erhält auf Antrag
Prozesskostenhilfe, wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint (§ 114 ZPO). Soweit nicht – wie selten - die gleichzeitige Erhebung der Klage geboten ist, um unmittelbar drohende Rechtsnachteile abzuwenden, empfiehlt es sich, zunächst lediglich Prozesskostenhilfe für die beabsichtigte Klage zu beantragen. Das Verfahren über die Prozesskostenhilfe ist gerichtskostenfrei, auch kann der potenzielle Prozessgegner keine Kostenerstattung verlangen. Darüber hinaus stehen dem eigenen Rechtsanwalt in diesem Verfahren nur ermäßigte Gebühren zu. Lehnt das Gericht die Bewilligung von Prozesskostenhilfe mangels Erfolgsaussicht der beabsichtigten Klage oder wegen fehlender Bedürftigkeit ab, kann der Antragsteller frei darüber befinden, den Rechtsstreit gleichwohl auf volles eigenes Kostenrisiko durchführen oder von dem Klagevorhaben Abstand zu nehmen. Entscheidet er sich für letzteres, bleiben lediglich in vergleichsweise geringem Umfang die Gebühren des von ihm beauftragten Rechtsanwalts an ihm hängen. Vorliegend hätte der Rechtsanwalt seinen mittellosen Mandaten auf die kostengünstigere Möglichkeit eines isolierten Antrags auf Prozesskostenhilfe hinweisen müssen. Für dieses Versäumnis haftet er.
Quelle: mdr.de
Quelle: mdr.de
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