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Recht und Gesetz

Widerrufsfrist bei Internetverträgen


Wie lang ist die Widerrufsfrist bei Internetverträgen?
Bei dem unter anderem für Fernabsatzgeschäfte geltenden Widerrufsrecht des Verbrauchers beträgt die Widerrufsfrist zwei Wochen. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem dem Verbraucher eine deutlich gestaltete Belehrung über sein Widerrufsrecht in Textform mitgeteilt worden ist (§ 355 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 Satz 1 BGB). Wird die Belehrung erst nach Vertragschluss erteilt, beträgt die Frist einen Monat (§ 355 Abs. 2 Satz 2 BGB). Die Widerrufsfrist beginnt nicht, bevor der Unternehmer seine besonderen Informationspflichten nach § 1
der Verordnung über Informationspflichten nach Bürgerlichem Recht (BGB-InfoV) erfüllt hat, bei der Lieferung von Waren nicht vor dem Tag ihres Eingangs beim Empfänger, bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor dem Tag des Eingangs der ersten Teillieferung und bei Dienstleistungen nicht vor dem Tag des Vertragsschlusses (§ 312d Abs. 1 BGB). Bei Fernabsatzverträgen über die Lieferung von Waren kann sich der Fristbeginn auch dadurch hinauszögern, dass dem Verbraucher vertraglich das Recht zur Prüfung der Ware eingeräumt worden ist, so genannter Kauf auf Probe; in diesem Fall beginnt die Widerrufsfrist erst mit dem Ende der Probezeit (§ 454 Abs. 1 BGB).
Quelle: mdr



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