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Recht und Gesetz

Arbeitnehmerinnen und Schwangerschaft


Welche besonderen Rechte haben Arbeitnehmerinnen bei einer Schwangerschaft?
Nach den Regelungen des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) entsteht mit dem Beginn der Schwangerschaft ein Kündigungsverbot, das bis vier Monate nach der Entbindung andauert. Während der Schwangerschaft darf die Arbeitnehmerin keine Nachtarbeit verrichten, auch schwere oder die Gesundheit gefährdende Tätigkeiten sind untersagt. Ab sechs Wochen vor dem vom Arzt errechneten Entbindungstermin braucht die Schwangere überhaupt nicht mehr zu arbeiten, sofern sie dies nicht ausdrücklich wünscht. Nach der Entbindung
sind acht Wochen, bei Mehrlings- und Frühgeburten zwölf Wochen beschäftigungsfrei. Während der gesamten Mutterschutzfrist zahlt die gesetzliche Krankenkasse der bei ihr versicherten Arbeitnehmerin ein Mutterschaftsgeld von bis zu 13 Euro am Tag. Privat versicherte Arbeitnehmerinnen erhalten auf Antrag insgesamt bis zu 210 Euro vom Bundesversicherungsamt. In beiden Fällen muss der Arbeitgeber die Differenz zwischen 13 Euro und dem durchschnittlichen kalendertäglichen Nettolohn entrichten. Diesen Zuschuss übernimmt der Bund, wenn das Unternehmen während der Mutterschutzfrist Insolvenz anmeldet.
Quelle: mdr



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