<function FIRST_SENTENCE at 0x41ccb80c>
Direkt zum Inhalt
Persönliche Werkzeuge
Sie sind hier: Startseite » Recht und Gesetz » Muss der Rechtsanwalt eine Berufshaftpflichtversicherung haben?
Recht und Gesetz

Muss der Rechtsanwalt eine Berufshaftpflichtversicherung haben?


Muss der Rechtsanwalt eine Berufshaftpflichtversicherung haben und kann ich mich im Schadensfall unmittelbar an diese wenden?
Ohne Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung darf der Rechtsanwalt seinen Beruf nicht ausüben. Dadurch ist der Mandant im Schadensfall gegen eine mögliche Insolvenz des Rechtsanwalts weitgehend geschützt. Er kann sich zum Zwecke der Regulierung auch unmittelbar an dessen Haftpflichtversicherung wenden.
Verweigert diese jedoch ganz oder teilweise die Leistung, kann der Anspruch im Klagewege nur gegen den Rechtsanwalt selbst geltend gemacht werden. Einen
Durchgriff gegen dessen Haftpflichtversicherung gibt es – anders als etwa gegen diejenige des Unfallgegners bei einem durch den Betrieb eines Kraftfahrzeugs verursachten Unfallschaden – nicht.
Quelle: mdr.de



zurück Start Recht und Gesetz