<function FIRST_SENTENCE at 0x41ccb80c>
Direkt zum Inhalt
Persönliche Werkzeuge
Sie sind hier: Startseite » Recht und Gesetz » Muss der Rechtsanwalt über die Erfolgsaussichten aufklären?
Recht und Gesetz

Muss der Rechtsanwalt über die Erfolgsaussichten aufklären?


Muss der Rechtsanwalt vor der Erhebung einer Klage oder Verteidigung gegen eine solche den Mandanten über die Erfolgsaussichten aufklären?
Vor der Aufnahme eines Prozesses muss der Rechtsanwalt die Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung sorgfältig prüfen. Er hat den Mandanten über alle Prozessrisiken aufzuklären. Dazu gehört unter anderem das Risiko, einen der Sache nach begründeten Anspruch im Rechtsstreit nicht durchsetzen oder abwehren zu können, weil dem Mandanten keine oder nur unzureichende Beweismittel zur Verfügung stehen oder der potenzielle
Prozessgegner über wenigstens gleichwertige Beweismittel verfügt. Verletzt der Rechtsanwalt nachweislich die Pflicht zur Aufklärung über die Prozessrisiken und realisiert sich eines davon, kommt eine Haftung des Rechtsanwalts in Betracht. Dabei hilft dem Mandanten die Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens, d.h. im Regressverfahren gegen den Rechtsanwalt muss dieser beweisen, dass der Mandat den Rechtsstreit auch im Falle einer vollständigen und zutreffenden Belehrung über dessen Risiken geführt hätte.
Quelle: mdr.de



zurück Start Recht und Gesetz