Recht und Gesetz
Ein vorhandenes Gesetz bedeutet nicht immer, dass man auch Recht bekommt?
Im allgemeinen wird das Recht im Sinne herrschaftlicher Rechtsordnungen mit gesetzgebender Institution als „objektives Recht“ bezeichnet. Es besteht insgesamt aus Normen, die nach Geltungsbereich in Rechtssysteme und das global geltende Völkerrecht eingeteilt sind. Unsere Gesetzgebung wird nach methodischen Gesichtspunkten in verschiedene Rechtsgebiete gegliedert. Das sind die drei großen Bereiche der öffentlichen Gesetzeskraft, Privatrecht und Strafrecht, nach sachlichen oder inhaltlichen Gesichtspunkten in methodenübergreifende Rechtsgebiete das Verkehrsrecht, das Wirtschaftsrecht oder das Baurecht.
Wir können mit dieser Seite keinen Anwalt ersetzen, kein Urteil sprechen und auch keinen Prozess anstreben, aber vielleicht etwas Licht ins Dunkel der für Laien undurchschaubaren Welt der Paragraphen bringen.