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Der befreite Igel


Eine Objektschutzstreife bemerkte zur o.a. Zeit einen über die Fahrbahn laufenden „McFlury-Becher“ (Papp-Eisbecher von McDonalds). Da man sich diesen Umstand zunächst nicht erklären konnte und die Aufforderung: „Halt Polizei – stehen bleiben“ schlichtweg ignoriert wurde, sollte der Becher – natürlich unter Berücksichtigung aller Grundsätze der Eigensicherung – in kontrolliert genommen werden. Aus Gründen der Verhältnismäßigkeit war jedoch auf die Androhung von Zwangsmitteln verzichtet worden. Nachdem man den Becher dann vorsichtig hochgehoben hatte, wurde festgestellt,
Der befreite Igel
dass sich darin ein Igel und zwei Nacktschnecken befanden. Der Igel hatte offensichtlich bei einem Jagdausflug zwei Schnecken gesichtet, die sich in dem achtlos weggeworfenen Pappbecher aufhielten. In seinem Jagdeifer dürfte der Igel aber wohl seinen eigenen Körperumfang unterschätzt haben, denn als er sich kopfüber in den Becher stürzte, blieb er stecken und lediglich seine kurzen Beine schauten noch heraus. So lernte der Becher dann das Laufen – wie soll ein Igel auch rückwärts aus einem Becher krabbeln, wenn sich dabei sofort die Stacheln hochstellen und verhaken. Die beiden Beamten befreiten den Igel aus seiner misslichen Lage und setzten ihn im „rechten“ Straßengraben wieder aus, die beiden Schnecken wurden ebenfalls aus dem Becher befreit und im „linken“ Straßengraben ausgesetzt. Anschließend wurde der Pappbecher ordnungsgemäß entsorgt und die Streifenbesatzung konnte mit dem Gefühl „eine gute Tat vollbracht zu haben“ die Objektschutzstreife fortsetzen.



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