Kinder
Was passiert nach einem Schwangerschaftsabbruch
Es kommt auch vor, dass Babys erst nach der Geburt sterben oder den späten Schwangerschaftsabbruch überleben. In Bezug auf die Möglichkeit einer Lebendgeburt kommt es neben der Schwangerschaftswoche auch auf die Methode an, mit der die Schwangerschaft beendet wird: Um die Geburt eines lebenden Kindes zu vermeiden, wird gegebenenfalls dem Baby vor der Geburt unter Ultraschallkontrolle eine Flüssigkeit (Kaliumchlorid) per Spritze ins Herz verabreicht, die zum Herzstillstand und somit zum Tod führt. Von den Kindern, die jährlich in Deutschland aufgrund einer medizinischen Indikation
abgetrieben werden, wird etwa jedes 20. Kind vorgeburtlich durch eine solche Injektion getötet. Eine Lebendgeburt ist dadurch nicht möglich, anders als bei einem Kaiserschnitt (wird nur in besonderen Fällen gemacht) oder der hormonellen Einleitung ohne Kaliumchlorid-Injektion, bei der davon ausgegangen wird, dass das Kind die Belastung der häufig sehr langen Geburt nicht übersteht und unter den nicht selten übermäßig starken Wehen verstirbt. Sie sollten sich zeitig mit der Frage auseinander setzen, ob Sie Ihr totes Kind nach der Geburt anschauen und ob und wenn ja auf welche Weise Sie sich von ihm verabschieden, es vielleicht sogar beerdigen lassen möchten (oder müssen). Bitten Sie darum, dass auf jeden Fall qualitativ gute Fotos von ihrem Kind angefertigt werden. Viele Eltern verspüren nach einiger Zeit (oft auch erst nach einigen Monaten oder Jahren) den starken Wunsch, ihr Kind doch zu sehen und die Aufnahmen können solange entweder in den Unterlagen der Klinik oder von Ihnen zu Hause aufbewahrt werden. Nehmen Sie sich die Zeit für den Abschied von Ihrem Kind. Die Möglichkeit dazu, kommt nicht zurück. Wenn Ihr Baby unerwarteter Weise lebend zur Welt kam und nach der Geburt verstorben ist oder es tot zur Welt kommt und über 500 Gramm wiegt, wird es standesamtlich registriert. Tot geborene Kinder unterliegen bei einem Gewicht von bis zu 1.000 Gramm in Deutsachland nicht in allen Bundesländern der Bestattungspflicht, jedoch ist es in der Regel bei Wunsch möglich, dies zu tun. Vielen Eltern hilft es bei der Tauerbewältigung, durch eine Grabstelle einen festen Ort für die Trauer zu haben. Wenn Sie ihr Baby nicht beerdigen lassen müssen und den Bestattungsanspruch nicht wahrnehmen wollen, ist die Klinik, in der Ihr Kind zur Welt kam, verpflichtet, sich um seine hygienisch einwandfreie und dem sittlichen Empfinden entsprechende Beseitigung zu kümmern. Dies wird "Beseitigungspflicht" genannt.
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