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Beratung-Schwangerschaftsabbruch


Eine Beratung ist für Sie bei vor einem Schwangerschaftsabbruch aufgrund von medizinischer Indikation jedoch derzeit in Deutschland nicht verpflichtend. Vielen Schwangeren bzw. Elternpaaren hilft es jedoch sehr, sich vor der letztendlichen Entscheidung beraten zu lassen, denn sie müssen schließlich eine Entscheidung treffen, die ihr Leben in jedem Fall verändern wird:
Laut § 2 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes (SchKG) haben Sie einen Anspruch auf sofortige (!), unverbindliche, ergebnisoffene, kostenlose und wenn gewünscht anonym stattfindende Beratung durch Fachpersonal in
Beratung-Schwangerschaftsabbruch
Beratungsstelle
Schwangerenberatungsstellen.
Wenn Sie die Diagnose einer Behinderung für ihr Kind bekommen haben, haben Sie nach § 6, Absatz 3, Satz 2 SchKG insbesondere auch Anspruch darauf, dass Sie von "Fachkräften mit besonderer Erfahrung in der Frühförderung behinderter Kinder" beraten werden. Wenn Sie einverstanden sind, können darüber hinaus auch Fachkräfte aus den Bereichen Sozialpädagogik, Sozialarbeit, Jura, Medizin und Psychologie hinzugezogen werden, damit Sie möglichst für all Ihre Fragen und alle Aspekte Ihrer Situation kompetente und in der Beratung erfahrene AnsprechpartnerInnen haben.
Entscheiden Sie sich für einen Schwangerschaftsabbruch nach der etwa 16. Woche, sollten Sie und Ihr Partner sich darauf vorbereiten, dass dies meist nicht mehr vergleichbar ist mit einem Abbruch, der zu einem früheren Zeitpunkt mittels Ausschabung oder Zerteilung und Absaugung des heranwachsenden Kindes vorgenommen werden kann. Ihr Baby ist für diese Methoden wahrscheinlich bereits zu groß und muss darum "normal" geboren werden.
Autor und Quelle: regenbogenzeiten.de



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