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Schwangerschaftsabbruch


Mit Ausnahme der Chorionzottenbiopsie, des erstmöglichen Triple-Tests und des erstmöglichen Doppler-Ultraschalls erfolgen alle vorgestellten änataldiagnostischen Untersuchungen zu einem Zeitpunkt, an dem Sie aussagekräftige Ergebnisse in aller Regel erst in der Zeit um die 16. Schwangerschaftswoche herum bekommen.
Normalerweise ist es u.a. in Deutschland strafbar, eine Schwangerschaft nach der 12. Woche abzubrechen. Dies ist in § 218a, Absatz 1, Satz 3 des Strafgesetzbuches (StGB) geregelt. Der Gesetzgeber hat jedoch eine Ausnahmeregelung erlassen.
In § 218a, Absatz 3 StGB
Schwangerschaftsabbruch
heißt es: "Der mit Einwilligung der Schwangeren von einem Arzt vorgenommene Schwangerschaftsabbruch ist nicht rechtswidrig, wenn der Abbruch der Schwangerschaft unter Berücksichtigung der gegenwärtigen und zukünftigen Lebensverhältnisse der Schwangeren nach ärztlicher Erkenntnis angezeigt ist, um eine Gefahr für das Leben oder die Gefahr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung des körperlichen oder seelischen Gesundheitszustandes der Schwangeren abzuwenden, und die Gefahr nicht auf eine andere für sie zumutbare Weise abgewendet werden kann".
Wird eine Behinderung beim Ihrem ungeborenen Kind zweifelsfrei diagnostiziert, stellt sich die Frage der Zumutbarkeit: Wenn es für Sie nicht zumutbar erscheint, die Schwangerschaft zuende zu führen, weil Sie dadurch körperlichen oder seelischen Schaden nehmen würden oder sogar in Lebensgefahr gerieten und eine Ärztin oder ein Arzt Ihnen dies bestätigt, dürfen Sie die Schwangerschaft auch nach der 12. Woche ohne Strafverfolgung abbrechen lassen. Es geht hierbei vordergründig nicht um eine bestimmte Behinderung oder Erkrankung des Kindes oder um das Kind selbst, sondern um die gegenwärtige bzw. künftig zu erwartende körperliche und / oder seelische Verfassung der Schwangeren und darum, ob es für sie im Bereich der Zumutbarkeit liegt, ihr Kind auszutragen. Diese Grundlage für Schwangerschaftsabbruch, der durchgeführt wird, weil die Schwangere durch die Weiterführung der Schwangerschaft voraussichtlich seelischen oder körperlichen Schaden nehmen würde, nennt man "medizinische Indikation".
Autor und Quelle: regenbogenzeiten.de



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