Kinder
Nabelschnurblut
Der Allgemeinheit spenden? Frauen sollten das Nabelschnurblut ihrer Kinder bei deren Geburt an öffentliche Blutbanken spenden. Die seit 15 Jahren bekannte Methode zur Gewinnung von Blut bildenden Stammzellen aus Placentarestblut, die etwa bei der Therapie schwerer Erkrankungen wie Leukämie eingesetzt werden, birgt ein "ungeheures Potenzial". Und: Sie ist ethisch unbedenklich, denn bei den Stammzellen aus Nabelschnurblut handelt es sich nicht um embryonales, sondern adultes Material. Angesichts der Heilsversprechen kommerzieller Anbieter allerdings, bei denen Eltern aus Angst vor späteren
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bösartigen Erkrankungen ihres Nachwuchses für Beträge zwischen 800 und 2500 Euro Nabelschnurblut- Konserven einfrieren lassen können, müssten spendenwillige Eltern umfassend aufgeklärt werden. Die Methode bietet im wesentlichen nur Vorteile, da die Frauen weder auf das Kind noch auf das Blut verzichten müssen. Mit dem nahezu Viren freien, frischen und teilungsfreudigen Nabelschnurblut wird ein "Überstand" verwendet, der früher schlicht weggeworfen wurde. Aber: Davon abgesehen, dass nicht jede Entnahme gelingt, ist eine spätere patienteneigene Anwendung meist nicht sinnvoll. Eine Anwendung bei hilfebedürftigen Dritten mit so genannten allogenen Transplantationen hingegen sehr. Eltern, die Blutkonserven als biologische Lebensversicherung für ihre Kinder bei kommerziellen Anbietern einlagern, spielen nur mit minimaler Aussicht auf Gewinn. Insbesondere auch weil die "langfristige Verwendbarkeit" der eingefrorenen Blutkonserven noch nicht bewiesen ist. Deutschlandweit lagern bei privaten Nabelschnurblutbanken zwischen 15.000 und 20.000 Nabelschnurblutproben. Keine einzige davon ist bislang transplantiert worden, hingegen von den alleine in der Düsseldorfer Nabelschnurblutbank der Universität aufbewahrten knapp 9000 Proben sind bereits über 260 erfolgreich transplantiert worden. Bei öffentlichen Nabelschnurblutbanken ist von Nachteil, dass sie nicht flächendeckend existieren. Da diese anonymisierte Proben für die Verwendung bei Dritten bereithalten, fallen sie unter besonders strenge Regeln des Arzneimittelgesetzes. Denn für die Spenden bei Anwendung bei einem Dritten sind die Anforderungen an deren Gewinnung, Aufbereitung und Lagerung von "höchster Qualität".
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