Finanzen und Anlagen
Was ist aus steuerlicher Sicht bei Investmentanlagen zu beachten?
Nach dem "Transparenz-Prinzip" darf ein Investmentanleger nicht schlechter gestellt sein als ein Direktanleger in Wertpapieren. Der deutsche Investmentfonds ist deshalb von der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer befreit. Dividenden deutscher Aktiengesellschaften fließen dem Investmentfonds ungekürzt zu.
Die bei der Ausschüttung der inländischen Dividenden anfallende Körperschaftsteuer und die Kapitalertragsteuer werden dem Fonds zusammen mit Zufluss der Dividenden gutgeschrieben. Zinsen aus inländischen Anleihen und Bankguthaben bzw. Termineinlagen fließen dem Fonds ohne
Die bei der Ausschüttung der inländischen Dividenden anfallende Körperschaftsteuer und die Kapitalertragsteuer werden dem Fonds zusammen mit Zufluss der Dividenden gutgeschrieben. Zinsen aus inländischen Anleihen und Bankguthaben bzw. Termineinlagen fließen dem Fonds ohne
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Abzug von Quellensteuer zu. Gewinne des Fonds aus der Veräußerung von Wertpapieren und Bezugsrechten bleiben steuerfrei. Entsprechendes gilt für Gewinne aus der Veräußerung von Grundstücken eines Grundstücks-Investmentfonds, sofern nicht die Spekulationsfrist von zehn Jahren unterschritten wird. Gewinne aus Termingeschäften i.S.d. § 23 Abs. 1 Nr. 4 EStG sind auf Fondsebene steuerfrei, auch wenn zwischen Erwerb und Beendigung des Geschäfts 12 Monate oder weniger liegen. Auf Anlegerebene sind Gewinne aus Termingeschäften mit einer Laufzeit von weniger als 12 Monaten steuerpflichtig.
Quelle: finanzen.net
Quelle: finanzen.net
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