Finanzen und Anlagen
Von Dachfonds-Immobilienfonds
Dachfonds (Investmentfondsanteil-Sondervermögen): Dachfonds bestehen ausschließlich aus Anteilen an anderen Sondervermögen, also Geldmarktfonds, Wertpapierfonds, Beteiligungs-Sondervermögen, Grundstücks-Sondervermögen, Gemischte Wertpapier- und Grundstücks-Sondervermögen sowie Altersvorsorge-Sondervermögen.
Beteiligungs-Sondervermögen: Bei dieser Fondsart handelt es sich um Investmentfonds, die außer in Wertpapieren (Aktien und Schuldverschreibungen) und Bankguthaben bis zu 30 Prozent des Sondervermögens in stillen Beteiligungen an nicht-börsennotierten Unternehmen mit Sitz
Beteiligungs-Sondervermögen: Bei dieser Fondsart handelt es sich um Investmentfonds, die außer in Wertpapieren (Aktien und Schuldverschreibungen) und Bankguthaben bis zu 30 Prozent des Sondervermögens in stillen Beteiligungen an nicht-börsennotierten Unternehmen mit Sitz
und Geschäftsleitung in der Bundesrepublik Deutschland anlegen können.
Geldmarktfonds(Geldmarkt-Sondervermögen): Geldmarkt-Sondervermögen dürfen nur aus Geldmarkttiteln (Wertpapiere und Schuldscheindarlehen mit Restlaufzeiten von höchstens 12 Monaten oder marktgerechter Anpassung der Verzinsung mindestens alle 12 Monate) und Bankguthaben bestehen.
Gemischte Wertpapier- und Grundstücks-Sondervermögen: Gemischte Wertpapier- und Grundstücks-Sondervermögen dürfen Wertpapiere, Schuldscheindarlehen, Grundstücke, Erbbaurechte sowie Beteiligungen an Grundstücks-Gesellschaften erwerben.
Offene(Grundstücks-Sondervermögen): Bei diesen Fonds werden die Gelder der Anleger in überwiegend gewerblich genutzten Grundstücken an wirtschaftlich interessanten Standorten angelegt. Damit erhält der Anleger die Möglichkeit, bereits mit kleinen Beträgen von der aktuellen Entwicklung des Immobilienmarktes zu profitieren.
Quelle: finanzen.net
Geldmarktfonds(Geldmarkt-Sondervermögen): Geldmarkt-Sondervermögen dürfen nur aus Geldmarkttiteln (Wertpapiere und Schuldscheindarlehen mit Restlaufzeiten von höchstens 12 Monaten oder marktgerechter Anpassung der Verzinsung mindestens alle 12 Monate) und Bankguthaben bestehen.
Gemischte Wertpapier- und Grundstücks-Sondervermögen: Gemischte Wertpapier- und Grundstücks-Sondervermögen dürfen Wertpapiere, Schuldscheindarlehen, Grundstücke, Erbbaurechte sowie Beteiligungen an Grundstücks-Gesellschaften erwerben.
Offene(Grundstücks-Sondervermögen): Bei diesen Fonds werden die Gelder der Anleger in überwiegend gewerblich genutzten Grundstücken an wirtschaftlich interessanten Standorten angelegt. Damit erhält der Anleger die Möglichkeit, bereits mit kleinen Beträgen von der aktuellen Entwicklung des Immobilienmarktes zu profitieren.
Quelle: finanzen.net
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