Finanzen und Anlagen
Basiswissen Fonds
Die deutsche Investmentbranche ist in den vergangenen 20 Jahren enorm gewachsen.
Dies belegen die steigende Anzahl von Publikumsfonds und Spezialfonds, die steigenden Fondsvolumina und die weiter zunehmende Anzahl an Gründungen neuer Gesellschaften. So gab es in Deutschland im Jahr 1980 insgesamt 605 Fonds mit knapp 24 Millionen Euro Anlagevolumina (106 Publikumsfonds und 488 Spezialfonds).
Im Jahr 2001 waren es über 7.500 Fonds mit einem Anlagevolumen von über 1 Milliarde Euro (ca. 1.900 Publikumsfonds und 5.600 Spezialfonds). Rechtsgrundlage für das Geschäft der deutschen
Dies belegen die steigende Anzahl von Publikumsfonds und Spezialfonds, die steigenden Fondsvolumina und die weiter zunehmende Anzahl an Gründungen neuer Gesellschaften. So gab es in Deutschland im Jahr 1980 insgesamt 605 Fonds mit knapp 24 Millionen Euro Anlagevolumina (106 Publikumsfonds und 488 Spezialfonds).
Im Jahr 2001 waren es über 7.500 Fonds mit einem Anlagevolumen von über 1 Milliarde Euro (ca. 1.900 Publikumsfonds und 5.600 Spezialfonds). Rechtsgrundlage für das Geschäft der deutschen
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Investment-Gesellschaften ist neben dem Gesetz über das Kreditwesen (KWG) insbesondere das Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften (KAGG). Hierbei handelt es sich um ein in der Praxis bewährtes Anlegerschutzgesetz.
Deutsche Investmentfonds unterliegen einer besonderen staatlichen Aufsicht durch das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen in Bonn. Publikumsfonds sind Investmentfonds, deren Anteile der Öffentlichkeit, d.h. einem unbegrenzten Anlegerkreis, angeboten werden. Spezialfonds sind Investmentfonds, deren Anteile ausschließlich einem begrenzten Anlegerkreis angeboten werden, wie beispielsweise Versicherungen, Pensionskassen und anderen Unternehmen. Für Spezialfonds gelten die gleichen Anlagevorschriften und steuerlichen Bestimmungen wie für Publikumsfonds.
Quelle: Finanzen.net
Deutsche Investmentfonds unterliegen einer besonderen staatlichen Aufsicht durch das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen in Bonn. Publikumsfonds sind Investmentfonds, deren Anteile der Öffentlichkeit, d.h. einem unbegrenzten Anlegerkreis, angeboten werden. Spezialfonds sind Investmentfonds, deren Anteile ausschließlich einem begrenzten Anlegerkreis angeboten werden, wie beispielsweise Versicherungen, Pensionskassen und anderen Unternehmen. Für Spezialfonds gelten die gleichen Anlagevorschriften und steuerlichen Bestimmungen wie für Publikumsfonds.
Quelle: Finanzen.net
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