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Fakten und Informationen

Änderungen für das Jahr 2007


Die Bürger in der Bundesrepublik erwartet im Jahr 2007 nicht nur die größte Steuererhöhung:

Arbeitslosenversicherung:
Ermöglicht durch höhere Steuereinnahmen/ Beiträge sinken ab Januar auf 4,2 % statt wie ursprünglich im Koalitionsvertrag vorgesehen auf 4,5 %/ Heutiger Satz: 6,5 %

Einkommenssteuer:
„Reichensteuer“/ Zuschlag von 3 Prozentpunkten auf den Spitzensteuersatz von 42 % bei privaten Einkommen über 250.000,00 € für Ledige und 500.000,00 € für Verheiratete/ Kürzungen beim Kindergeld/ Arbeitszimmer kann weitgehend nicht mehr von der
Änderungen für das Jahr 2007
Einkommenssteuer abgezogen werden (bisher bis 1250,00 € absetzbar)/ Pendlerpauschale fällt für die ersten 20 km Fahrtstrecke weg, erst ab 21 km Entfernungspauschale gewährt der Fiskus die Pendlerpauschale (30 Cent/km)
Halbierung des Sparerfreibetrages auf 750,00 € für Ledige und 1.500,00 € für Verheiratete

Elterngeld:
Beide Elternteile haben zwölf Monate lang Anspruch auf Elterngeld für Neugeborene/ im ersten Lebensjahr des Kindes 67 % des früheren Nettolohns, max. 1.800,00 € pro Monat und min. 300,00 € pro Monat/ zur Berechnung des Elterngeldes ist das Einkommen der letzten 12 Monate vor Geburt des Kindes ausschlaggebend/ Verlängerung des Anspruchs um zwei "Partnermonate", wenn der andere Elternteil (oft der Vater) auch für mindestens diese beiden Monate Elternzeit in Anspruch nimmt/ Elterngeld bei gleich bleibenden Budget dehnbar auf 28 Monate/ Kein Anspruch auf Elterngeld bei Reduzierung der Berufstätigkeit auf über 30 Stunden pro Woche/ Elterngeld wird nicht versteuert, wird aber zum Einkommen hinzugerechnet und bestimmt die Höhe des Steuersatzes

Gesundheitsreform:
einschneidende Veränderungen erst ab 2008 und 2009/ höhere Beiträge um 0,5 Prozentpunkte für Versicherte

Mehrwertsteuer-Erhöhung:
Erhöhung von 16 % auf 19 %/ ausgenommen davon Grundnahrungsmittel - außer Getränke und Alkohol - sowie Druckerzeugnisse oder Fahrten im öffentlichen Nahverkehr, für sie gilt nach wie der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 7 %.

Jugendschutzgesetz an Zigarettenautomaten:
Ab sofort ist an Zigarettenautomaten ein Altersnachweis erforderlich/ Tabakwaren dürfen nur noch an über 16-Jährige abgegeben werden/ der Altersnachweis erfolgt über das Jugendschutzmerkmal auf dem Geld-Karten-Chip der EC-Karte, wobei persönlichen Daten dabei nicht gespeichert werden

Rente:
Rentenbeitrag steigt von 19,5 % auf 19,9 %/ Ab 2012 bis 2029 soll das Rentenalter schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben werden/ Ausnahme: bei 45 Jahren Beitragszahlung ist auch weiterhin ein abschlagsfreier Ruhestand im Alter von 65 Jahren möglich/ „kleine Anpassung“ der Renten vom Deutschen Rentenversicherung Bund für das Jahr 2009 vorausgesagt



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