Fahrzeuge
Genügen auch Ganzjahresreifen der Winterreifenpflicht?
Ganzjahresreifen (mit M+S-Kennzeichnung), meistens auf wenige Marken und Modelle beschränkt, werden auch unter Winterreifen mit Sommereignung geführt.
Diese können bei gemäßigter und defensiver Fahrweise (meist bis 190 km/h) das ganze Jahr über kostengünstig (nur ein Satz Räder wird benötigt, keine Kosten für Radwechsel und Lagerung) genutzt werden. Als Nachteil der Ganzjahresreifen ist ihre unzureichende Spezialisierung auf winterliche Straßenbedingungen zu sehen; zu empfehlen sind sie deshalb nur für kleine Fahrzeuge, welche selten im Höchstgeschwindigkeitsbereich gefahren
Diese können bei gemäßigter und defensiver Fahrweise (meist bis 190 km/h) das ganze Jahr über kostengünstig (nur ein Satz Räder wird benötigt, keine Kosten für Radwechsel und Lagerung) genutzt werden. Als Nachteil der Ganzjahresreifen ist ihre unzureichende Spezialisierung auf winterliche Straßenbedingungen zu sehen; zu empfehlen sind sie deshalb nur für kleine Fahrzeuge, welche selten im Höchstgeschwindigkeitsbereich gefahren
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werden, unter extremen Winterbedingungen stehen bleiben oder bei hoher Jahresfahrleistung. Ob Ganzjahres- oder Winterreifen die bessere Wahl sind, ist von der jeweiligen individuellen Fahrzeugbenutzung abhängig. In den Fahrzeugpapieren sind die erlaubten Reifendimensionen aufgeführt, andere dürfen nicht montiert und gefahren werden. Bei korrekten Betriebsbedingungen müssen die Reifen eines Pkw mindestens die Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges aushalten, der korrekte Reifendruck ist in den Bedienungsanleitungen des Fahrzeuges verzeichnet. In der Reifenbranche gilt grundsätzlich ein Reifenalter von ca. 8 bis 10 Jahre als Grenze für die Benutzung, wobei die meisten Reifen aufgrund mangelnder Restprofiltiefe schon eher eine Weiterverwendung unmöglich machen.
Der Fahrzeughalter und Fahrer hat grundsätzlich die Pflicht, sein Fahrzeug mit geeigneter, auf die jeweiligen Wetterverhältnissen angepasster, Bereifung zu versehen, um nicht die Verkehrssicherheit im Straßenverkehr zu gefährden. Beachten sollte man auch, dass auf Bundes-, Landes-, Kreis- und Kommunalstraßen aus Kostengründen kein 24-Stunden-Winterdienst erfolgt.
Der Fahrzeughalter und Fahrer hat grundsätzlich die Pflicht, sein Fahrzeug mit geeigneter, auf die jeweiligen Wetterverhältnissen angepasster, Bereifung zu versehen, um nicht die Verkehrssicherheit im Straßenverkehr zu gefährden. Beachten sollte man auch, dass auf Bundes-, Landes-, Kreis- und Kommunalstraßen aus Kostengründen kein 24-Stunden-Winterdienst erfolgt.
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