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Erfülle ich die Winterreifen-Pflicht?


In Deutschland gilt seit Mai 2006 in der Straßenverkehrsordnung (StVO) der geänderte Paragraph 2, Absatz 3a. Mit der Neuregelung sei keine Winterreifenpflicht verbunden, betont der Gesetzgeber, jedoch bei plötzlich eintretenden winterlichen Wetterverhältnissen und ungeeigneter Bereifung müsse auf die Teilnahme am Straßenverkehr verzichtet werden. Verstößt man gegen diese Regelung, wird schnell ein Bußgeld von 20 Euro fällig, bei Verkehrsbehinderung wird dieses sogar mit 40 Euro geahndet. Viele Autofahrer sind verunsichert, was sich damit für Sie eigentlich ändert. In unserer Region
Erfülle ich die Winterreifen-Pflicht?
herrscht für circa 180 Tage Winterreifenwetter und das Unfallrisiko ist in dieser Zeitspanne um ein sechsfaches höher. Winterreifen bieten mehr Sicherheit bei kalten Temperaturen (Orientierungswert unter 7°C) insbesondere auf Schnee und Eis, als ein neuer Sommerreifen. Das wurde durch Reifentests ausgiebig bewiesen. In der Zeit von Mitte Oktober bis Mitte November sollte deshalb der PKW mit Winterreifen umgerüstet und erst nach Ostern wieder mit Sommerreifen ausgestattet werden. Winterreifen kosten heute genauso viel wie Sommerreifen, können problemlos auf Alufelgen aufgezogen werden, das Profil kann sich sehen lassen, sie haften aufgrund ihrer speziellen Kautschuk-Mischung auch auf glatter oder nasser Straße, bieten somit deutlich mehr Fahrsicherheit und Sie können mit ihnen genauso schnell fahren wie mit Sommerreifen. Die Höchstgeschwindigkeit ist abhängig von der Reifen-Markierung, sollte aber den jeweiligen Witterungsverhältnissen angepasst werden. In den Fahrzeugpapieren sind die erlaubten Reifendimensionen aufgeführt, andere dürfen nicht montiert und gefahren werden. Bei korrekten Betriebsbedingungen müssen die Reifen eines Pkw mindestens die Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges aushalten, der korrekte Reifendruck ist in den Bedienungsanleitungen des Fahrzeuges verzeichnet. Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestprofiltiefe eines Winterreifens beträgt in Deutschland 1,6 mm, abhängig von der Reifenbreite sollten Profiltiefen bei schmalen Reifen unter 3 mm und bei breiten Reifen 4 mm nicht mehr oder nur mit äußerster Vorsicht auf winterlichen Untergründen gefahren werden. Das Leistungsvermögen der Winterreifen lässt bei abnehmender Profiltiefe deutlich nach, da durch Verschleiß die feinen Lamellen in den Profilblöcken verschwinden. In der Reifenbranche gilt grundsätzlich ein Reifenalter von ca. 8 bis 10 Jahre als Grenze für die Benutzung, wobei die meisten Reifen aufgrund mangelnder Restprofiltiefe schon eher eine Weiterverwendung unmöglich machen.



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