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Neues Gesetz: Winterreifen-Pflicht seit 1.1.2006!


Seit 1. Januar gilt eine Ergänzung der Straßenverkehrsordnung nach der eine "geeignete Bereifung" gefordert wird. Damit nimmt sich das Ministerium erstmals überhaupt dem Dauerstreitthema Winterbereifung an – wenn auch sehr schwammig.
Wichtiger Extrasatz im Gesetz: In die Straßenverkehrsordnung (§2 Abs. 3a) wurde folgender Satz eingefügt: Der Hintergrund dürfte eher auch finanzieller Natur sein. Denn die formelle Vorschreibung von Winterreifen verteuert das Autofahren faktisch per Gesetz und bei Verstößen werden Bußgelder kassiert (20,- Euro). Bei Kraftfahrzeugen ist die
Neues Gesetz: Winterreifen-Pflicht seit 1.1.2006!
Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage". Klingt nach einem dehnbaren Gummiparagrafen. Welcher Gummi auf dem Auto passend ist, entscheidet die Praxis: was nicht rutscht, passt. Oder was die Polizei in Ordnung findet. Offizielle Begründung aus dem Bundesverkehrsministerium für die unscharfe Formulierung: Die Straßenverkehrsordnung (StVO) kenne keine "Sommerreifen" und "Winterreifen". Man könne in einem Gesetz technische Produkte nicht definieren. Immerhin sind den Bürokraten "Frostschutzmittel" und "Scheibenwaschanlage" bekannt. Unabhängig davon weist der ADAC aber darauf hin, dass mit In-Kraft-Treten der Änderung stärker als bisher versicherungsrechtliche Nachteile drohen. Die Kaskoversicherung kann die Leistung verweigern, wenn der Unfall auf ungeeignete Bereifung zurückzuführen ist (grobe Fahrlässigkeit). In solchen Fällen drohen auch mit der aktuellen StVO ein Bußgeld (und Punkte in Flensburg) wegen Straßenverkehrsgefährdung.
Handhabe gegen rutschende Lkw? Das ist auch der rechtliche Hintergrund der StVO-Änderung. Da ausdrücklich von der passenden Bereifung an Kraftfahrzeugen insgesamt die Rede ist, können beispielsweise auch Lkws, die mit ihren rutschigen Reifen liegen bleiben und ganze Autobahnen blockieren, leichter belangt werden, heißt es aus dem Bundesverkehrsministerium.



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