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Bußgeld im Ausland


In Deutschland werden demnächst Verwarnungen aus dem Ausland vollstreckt: Wer viel auf Reisen ist, kann auch viel erzählen… und wer bis jetzt glaubte, Tempoüberschreitungen, Falschparken und andere Verkehrssünden würden nicht über das eigene Land hinaus verfolgt werden, irrt sich ab dem 22. März 2007 gewaltig. Das so genannte „EU Knöllchen-Abkommen“ sieht ab diesen Termin nämlich vor, dass Bußgelder ab einer Höhe von 70,00 Euro in allen EU-Ländern gegenseitig anerkannt und im Heimatland der Verkehrssünder von den eigenen nationalen Behörden vollstreckt werden. Dabei ist
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auch einen Beitreibung von bereits bestehenden und rechtskräftigen Bußgeldern nicht ausgeschlossen, da das Abkommen kein ausdrückliches Rückwirkungsverbot enthält. Jedoch wird hier erst die Praxis zeigen, ob es tatsächlich zu rückwirkenden Beitreibungsversuchen kommen wird. Da die Bußgelder bzw. Geldstrafen im Ausland deutlich höher als in Deutschland sind, ist jetzt für Urlauber in EU-Ländern einmal mehr ein sittsames Verhalten im Straßenverkehr angesagt. Parkt man in Dänemark nämlich sein Auto an einer falschen Stelle ab, ist schnell eine Geldstrafe von 70,00 Euro fällig. Fährt man in Deutschland innerhalb geschlossener Ortschaften 20 km/h zu schnell, liegt die Höhe des Bußgeldes derzeit bei 35,00 Euro, in Italien jedoch bereits schon bei 140,00 Euro. Die Strafen für Fahrten unter Alkoholeinfluss beginnen in Deutschland bei 250,00 Euro, liegen in Luxemburg bereits schon bei 1.250,00 Euro und in Großbritannien sogar schon bei bis zu 7.200,00 Euro. Auch sollte nicht vergessen werden, dass in vielen europäischen Ländern, wie Italien, Schweden und Tschechien ganzjährig eine Lichtpflicht gilt, für deren Nichtbeachtung schnell Bußgelder in Höhe von 15,00 Euro aufwärts, in Norwegen sogar bis zu 180,00 Euro, fällig werden. Flattert Ihnen von ausländischen Ordnungsbehörden dennoch ein Bußgeldbescheid ins Haus, sollten Sie ihn auf jeden Fall einem Anwalt zur Prüfung vorlegen, da in den EU-Ländern unterschiedliche Voraussetzungen für den Erlass eines Bußgeldbescheides gelten. Um den Fahrer bei festgestellten Geschwindigkeitsverstößen per Radarfoto eindeutig identifizieren zu können, verlangen Deutsche Behörden auch zukünftig ein Lichtbild von vorn. Österreich entspricht diesen deutschen Bestimmungen jedoch nicht, da Temposünder hier nur von hinten geblitzt werden. Die Konsultation eines Rechtsanwaltes kann dem Betroffenen in derartigen Fällen eine Menge Ärger und Geld ersparen, zumal eine Rechtsschutzversicherung die anfallenden Rechtsanwaltsgebühren übernimmt.
Quelle: Verkehrsrecht



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